Die Kosten für die Ausübung heilkundlicher Psychotherapie können bei privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen als
Heilpraktikerkosten eingereicht werden und werden meist zu einem großen Teil der Kosten für Psychotherapie erstattet. Eine Erlaubnis zur Ausübung heilkundlicher Psychotherapie wurde mir duch das
Gesundheitsamt Köln im September 2001 erteilt und lässt mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie tätig sein.
Die Kosten für eine Therapiestunde bei 50 Minuten betragen 70,-€, ein erster Beratungstermin kostet 50,-€. Gruppentherapiekosten richten sich nach der Größe der Gruppe.
Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen wird es demnächst die Möglichkeit einer sog. Übergangstherapie geben. Die Übergangstherapie ist eine Form der
Kurzzeittherapie, die zeitnah beginnen kann. Ich bin als Übergangstherapeutin qualifiziert und anerkannt. Bitte informieren sie sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse bezüglich der
Kostenerstattung.
Näheres erfahren sie hierzu unter:
Über die aktuelle Versorgungssituation:
Psychische Erkrankungen nehmen in alarmierendem Umfang zu. Die Wartezeit auf ein Erstgespräch bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten dauert in Deutschland im Durchschnitt 12,5 Wochen; in einigen Regionen noch wesentlich länger. Die tatsächliche Behandlung beginnt dann weitere 3 bis 9 Monaten später. Dies führt häufig zu Verschlimmerung, Chronifizierung oder Rezidiven (Wiedererkrankungen). Psychisch erkrankte Patienten sind häufig überfordert und frustriert bei der Suche nach einem passenden Therapieplatz. Mancher Patient nimmt schließlich erst gar keine Behandlung in Anspruch und entwickelt Folgeerkrankungen.
Das alles trägt dazu bei, dass immer mehr Menschen und ihre Familien an psychischen Erkrankungen leiden und damit allein bleiben und dass dem Gesundheitssystem und der Wirtschaft jedes Jahr
Kosten in Milliardenhöhe entstehen, Tendenz stetig steigend.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, haben wir das Projekt Übergangstherapie ins Leben gerufen. Schnelle psychologische Erstversorgung mit dem Ziel, Betroffenen möglichst sofort zu helfen,
(Langzeit-)Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und Krankheitskosten zu senken, soll nicht die Ausnahme bleiben, sondern jedem zugänglich werden.
Die Kosten für die heilkundliche Psychotherapie können auch privat bezahlt und beim Finanzamt geltend gemacht werden.